Melle HaasVerfahrensbeistand
Verfahrensbeistandschaft · Melle Haas

Kinder verstehen.
Ihre Interessen
vertreten.

Wenn Familien vor schwierigen Veränderungen stehen, braucht die Perspektive des Kindes Raum. Als Verfahrensbeistand bringe ich seine Interessen im familiengerichtlichen Verfahren zur Geltung.

Kontakt & Anfragen

Winsen (Luhe) · Landkreis Harburg · Hamburg

Dem Kind zugewandtUnabhängig in der RolleSystemisch im Blick
Meine Aufgabe

Die Sicht des Kindes
hörbar machen.

In einem familiengerichtlichen Verfahren geht es um Entscheidungen, die das Leben eines Kindes unmittelbar berühren. Ich nehme mir Zeit, seine Wünsche, Bindungen und Bedürfnisse zu verstehen.

Gesetzliche Grundlage: § 158b FamFG ↗
  1. 01

    Zuhören und verstehen

    Ich begegne Kindern und Jugendlichen altersgerecht und mit einer offenen Haltung. Ihre eigenen Worte und ihre Sicht auf die Situation sind der Ausgangspunkt.

  2. 02

    Orientierung geben

    Ich erkläre verständlich, worum es im Verfahren geht und welche Rolle die Beteiligten haben. Fragen, Unsicherheiten und Pausen dürfen ihren Platz haben.

  3. 03

    Interessen vertreten

    Ich bringe die Interessen des Kindes gegenüber dem Gericht zur Geltung. Dabei behalte ich sowohl seinen Willen als auch sein Wohl im Blick.

Über michMelle Haas

Melle Haas

Sozialarbeiter · Paar- und Familientherapeut · Verfahrensbeistand

Mein beruflicher Hintergrund liegt in der Sozialen Arbeit und der Arbeit mit Paaren und Familien. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Jugendhilfe sowie in der Begleitung familiengerichtlicher Verfahren nach § 50 SGB VIII. Daraus bringe ich einen systemischen Blick auf Beziehungen, unterschiedliche Perspektiven und familiäre Lebenssituationen mit.

Für meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand ist mir wichtig, dem einzelnen Kind aufmerksam zu begegnen und seine Perspektive nachvollziehbar in das Verfahren einzubringen.

Zuhören. Zusammenhänge verstehen.
Das Kind im Blick behalten.

Soziale ArbeitFamilienarbeitSystemische Perspektive
Gut zu wissen

Ein wenig Orientierung.

Wie wird ein Verfahrensbeistand beauftragt?

Ein Verfahrensbeistand wird durch das Familiengericht bestellt. Eltern können die Bestellung beim Gericht anregen. Eine private Beauftragung durch einen Elternteil ersetzt die gerichtliche Bestellung nicht.

Welche Rolle hat der Verfahrensbeistand?

Der Verfahrensbeistand ermittelt und vertritt die Interessen des Kindes im Verfahren. Er ist unabhängig von den Interessen der Eltern. Die Entscheidung trifft das Gericht; der Verfahrensbeistand ist nicht der gesetzliche Vertreter des Kindes.

Muss mein Kind eine Entscheidung treffen?

Dein Kind darf seine Wünsche und Bedürfnisse äußern. Es trägt aber nicht die Verantwortung für die gerichtliche Entscheidung und muss sich nicht für einen Elternteil entscheiden.

Kontakt

Im Gespräch
beginnt Verstehen.

Für gerichtliche Anfragen und Fragen zu meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand.

E-Mailvbhaas@icloud.com

Telefon0177 673 95 77

StandortWinsen (Luhe)

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